Pflichtveröffentlichungen

Pflichtveröffentlichungen
der Volkswagen Bank GmbH 

Hier finden Sie Pflichtveröffentlichungen der Volkswagen Bank GmbH gemäß Capital Requirements Regulation / Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 und Marktmissbrauchsverordnung Nr. 596/2014.

Ad Hoc-Mitteilungen

Neustrukturierung der Teilkonzerne der Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft und der Volkswagen Bank GmbH, 01. März 2023



Braunschweig, 01. März 2023.

Der Vorstand der Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung der Volkswagen Bank GmbH haben heute beschlossen, eine Neustrukturierung der Teilkonzerne der Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft und der Volkswagen Bank GmbH einzuleiten.

In Umsetzung der geplanten Neustrukturierung sollen der Großteil der deutschen und europäischen Gesellschaften (einschließlich der jeweiligen Tochterunternehmen und Beteiligungen) sowie weitere Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und sonstige Rechtsverhältnisse der Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft und die Volkswagen Bank GmbH (einschließlich ihrer Beteiligungen) unter einer neuen, von der EZB beaufsichtigten Finanzholdinggesellschaft zusammengefasst und konsolidiert werden. Die Anteile an der Volkswagen Leasing GmbH sollen vollständig auf die Volkswagen Bank GmbH übertragen werden. Die jetzige Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft soll als Holdinggesellschaft für nicht-europäische Gesellschaften fungieren. Im Zuge der geplanten Maßnahmen sollen auch bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge angepasst und auf die neue Finanzholdinggesellschaft ausgedehnt werden. Sowohl die neue Finanzholdinggesellschaft als auch die Holdinggesellschaft für nicht-europäische Gesellschaften werden weiterhin integraler Bestandteil des Volkswagen Konzerns sein, jedoch mit unterschiedlichem geographischem Geschäftsfokus.

Mit der Bündelung der Tätigkeiten in einem europäischen Finanzdienstleister kann die Refinanzierungsstärke der Volkswagen Bank GmbH für das Wachstum des Leasinggeschäfts in Deutschland und Europa optimal genutzt werden. Damit schafft der Volkswagen Konzern die Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung der Konzernstrategie im Bereich Mobility unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen.

Es ist beabsichtigt, die wesentlichen Schritte der Neustrukturierung Mitte 2024 abzuschließen. Die Umsetzung der Neustrukturierung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft.



Braunschweig, 1. November 2016.
Der Aufsichtsrat der Volkswagen Financial Services AG hat heute der gesellschaftsrechtlichen Neuaufstellung der Volkswagen Financial Services Gruppe zugestimmt. Die Volkswagen Bank GmbH, derzeit Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG, soll im Wege der Abspaltung direkte Tochtergesellschaft der Volkswagen AG werden. Hierdurch sollen die für die Europäische Zentralbank aufsichtsrelevanten Bankaktivitäten gebündelt werden, so dass das europäische Bankgeschäft getrennt von den anderen Finanzdienstleistungsaktivitäten der Volkswagen Financial Service Gruppe reguliert wird. Ziel der Umstrukturierung ist eine verbesserte Transparenz für die Regulierungsbehörde und eine erhöhte Effizienz. Die Maßnahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Volkswagen AG.

Vergütungsberichte

Vergütungsbericht der Volkswagen Bank GmbH per 31.12.2022
31.12.2022
Vergütungsbericht der Volkswagen Bank GmbH per 31.12.2021
31.12.2021
Vergütungsbericht der Volkswagen Bank GmbH per 31.12.2020
31.12.2020
Vergütungsbericht der Volkswagen Bank GmbH per 31.12.2019
31.12.2019
Vergütungsbericht der Volkswagen Bank GmbH per 31.12.2018
31.12.2018
Vergütungsbericht der Volkswagen Bank GmbH per 31.12.2017
31.12.2017

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