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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

 Aufgrund der Regelungen des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2023 wird der hier verfügbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der VOLKSWAGEN AG als herrschende Gesellschaft/ Obergesellschaft fortgeführt.

Mit der Eintragung in das Handelsregister zum 1. Juli 2024 wurde die Firma der Volkswagen Financial Services AG in „Volkswagen Financial Services Overseas AG“ geändert und anschließend die Firma der Volkswagen Financial Services Europe AG in „Volkswagen Financial Services AG“ umbenannt.

Der beigefügte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht fortan zwischen der Volkswagen AG als herrschendem Unternehmen und der Volkswagen Financial Services AG.