
Die Achtung von Menschenrechten ist für die VW FS AG als Teil des Volkswagen Konzerns ein zentrales Anliegen.
Wir sind der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit bekennen wir uns umfassend zu unserer Menschenrechtsverantwortung.
Diese haben die Konzernleitung und der Europäische- und Weltkonzernbetriebsrat in der gemeinsamen Erklärung des Volkswagen Konzerns zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu Wirtschaft und Menschenrechten, kurz Sozialcharta, festgeschrieben. Diese Charta gilt gleichermaßen für die Volkswagen Financial Services als Teilkonzern in der VW Gruppe.
Wir bekräftigen als Teil des Volkswagen Konzerns unser Bekenntnis zu zentralen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir richten unsere unternehmerische Tätigkeit an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) aus, welche entscheidende Pfeiler für unser Handeln bilden.
Der Menschenrechtsbeauftragte
Die Volkswagen Financial Services AG hat im Dezember 2022 die Funktion eines Menschenrechtsbeauftragten besetzt. Dieser dient als Ansprechpartner für Stakeholder der VW FS AG. Über eine fachliche Berichtslinie zur Menschenrechtsbeauftragten des VW Konzerns stimmt er sich zu menschenrechtsbezogenen Themen vonseiten Behörden, Politik und Gesellschaft ab.
Eine wesentliche Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist es, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Schutzgüter und Sorgfaltspflichten des LkSG

Zur Vermeidung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken schreibt das LkSG die Beachtung bestimmter Sorgfaltspflichten in Unternehmen vor. Zu diesen Pflichten gehören u.a. die Durchführung von Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen sowie die Errichtung eines Beschwerdemechanismus. Maßnahmen müssen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und dokumentiert werden.
Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten bezieht sich sowohl auf die Lieferkette der Volkswagen Financial Services AG als auch auf den eigenen Geschäftsbereich. Die Lieferkette umfasst dabei unmittelbare und mittelbare Zulieferer bis ins Ausland.
Schutz der Menschenrechte bei Volkswagen
Der Beschwerdemechanismus
Bei der Volkswagen Financial Services AG gehen wir Hinweisen gezielt nach:
Potentielle menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich, durch mittelbare und unmittelbare Lieferanten oder weitere Geschäftspartner können jederzeit an das Zentrale Aufklärungs-Office unserer Muttergesellschaft, der Volkswagen AG, gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständige Stelle (z. B. in der Beschaffung der Volkswagen AG), die den Sachverhalt entsprechend bearbeitet. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken, wenn sich der Anfangsverdacht bestätigt hat.
Weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus‘ des Volkswagen Konzerns sind hier einsehbar.